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Ratgeber · Aktuelles · 3. August 2026

EEG-Reform 2027: Warum die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen vor dem Aus steht

Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2026 den Entwurf für ein neues EEG beschlossen, das die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 grundlegend verändert. Was das für bestehende und geplante Anlagen bedeutet, lesen Sie hier.

Ein Systemwechsel bahnt sich an

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für die EEG-Novelle 2027 sowie ein begleitendes Netzanschlusspaket beschlossen. Damit beginnt der parlamentarische Prozess für eine der weitreichendsten Änderungen am Fördersystem für Photovoltaik seit Jahren. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach im Anschluss von einem Paradigmenwechsel: Man wolle das EEG als „Rundum-sorglos-Paket“ beenden und Überförderung abbauen.

Für Hausbesitzer, die eine Solaranlage besitzen oder planen, ist vor allem eines relevant: Die über zwei Jahrzehnte bekannte, staatlich garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen soll schrittweise durch ein marktorientiertes Modell ersetzt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs

Nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfs sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Für neue Solaranlagen unter 25 kW entfällt ab 2027 die dauerhafte feste Einspeisevergütung.
  • Statt einer 20 Jahre garantierten festen Vergütung ist für neue Anlagen eine gestaffelte Übergangszahlung vorgesehen: Für Anlagen unter 50 kW, die 2027 in Betrieb gehen, soll sie für maximal 36 Monate gelten. Die Leistungsgrenze sinkt 2028 auf unter 25 kW und ab 2029/2030 auf unter 7 kW.
  • Als Eckwerte werden ein einheitlicher anzulegender Wert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde sowie eine rechnerische Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde genannt, zusätzlich ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde über bis zu 48 Monate vorgesehen.
  • Nach Ablauf der Übergangsfrist soll die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms für alle Neuanlagen verpflichtend werden.
  • Balkonkraftwerke bis 2 kW sind von der Reform ausdrücklich nicht betroffen.

Was gilt für bereits installierte Anlagen?

Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sich um diese Änderungen keine Sorgen machen: Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre feste 20-Jahres-Vergütung unangetastet. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt also weiterhin entscheidend dafür, welche Vergütungsregeln über die gesamte Laufzeit gelten.

Warum die Reform gerade jetzt kommt

Hinter dem engen Zeitplan steht vor allem ein europarechtlicher Grund: Die beihilferechtliche Genehmigung des bisherigen Fördersystems durch die EU-Kommission läuft zum Jahresende 2026 aus. Ohne eine rechtzeitige Neuregelung und erneute Genehmigung entstünde eine Förderlücke, in der neue Anlagen zwar in Betrieb genommen, aber zunächst nicht gefördert werden könnten. Hinzu kommt ein wirtschaftliches Argument der Bundesregierung: Netzengpassbedingte Eingriffe in die Einspeisung (Redispatch) verursachen jährlich Kosten in Milliardenhöhe, weil abgeregelte Anlagenbetreiber nach geltendem Recht entschädigt werden.

Kritik von Verbänden

Die Reaktionen aus der Branche fallen verhalten aus. Der Bundesverband Erneuerbare Energie mahnt umfassende Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren an und warnt, dass die Entwürfe in der vorgelegten Form den Ausbau der erneuerbaren Energien ausbremsen könnten. Auch aus den Regierungsfraktionen gibt es kritische Stimmen zu einzelnen Detailregelungen, etwa zum sogenannten Redispatch-Vorbehalt.

Wie geht es weiter?

Wichtig zu wissen: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Recht. Nach dem Beschluss folgen Beratungen im Bundestag, die Ausschussphase und der Bundesrat, bevor der Bundespräsident das Gesetz ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden kann. Die parlamentarischen Beratungen sollen nach der Sommerpause ab September beginnen, ein genauer Zeitplan für die weiteren Schritte steht noch nicht fest. Zusätzlich ist weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. Details des Entwurfs können sich im laufenden Verfahren also noch ändern.

Was Hausbesitzer daraus mitnehmen können

Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert der Kabinettsbeschluss zunächst nichts – die zugesagte Vergütung läuft wie vereinbart weiter. Für alle, die den Bau einer neuen Anlage planen, lohnt sich in jedem Fall ein Blick auf den Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme, da dieser weiterhin bestimmt, welches Vergütungsregime greift. Da sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch verschieben können, ist es sinnvoll, den weiteren parlamentarischen Fortgang im Herbst zu beobachten, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden. Bei konkreten vertraglichen oder steuerlichen Fragen zur eigenen Anlage empfiehlt sich der Rat einer Fachberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 3. August 2026. Zurück zum Ratgeber