Ratgeber · Aktuelles · 15. Juli 2026
Einspeisevergütung sinkt zum 1. August 2026: Was Hausbesitzer wissen sollten
Zum 1. August 2026 greift die nächste automatische Absenkung der PV-Einspeisevergütung – ein regulärer, gesetzlich festgelegter Termin. Was das für neue und bestehende Anlagen bedeutet und welche weiteren Änderungen sich am Horizont abzeichnen.
Ein regulärer Stichtag, kein Sonderereignis
Wer aktuell den Bau einer Photovoltaikanlage plant, stößt zwangsläufig auf ein Datum: den 1. August 2026. An diesem Tag sinkt die gesetzliche Einspeisevergütung für neue Solaranlagen erneut. Das ist keine kurzfristige politische Entscheidung, sondern folgt einem festen Mechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Fördersätze sinken seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Die nächste Reduzierung der PV-Einspeisevergütung ist ab dem 1. August 2026 vorgesehen.
Aktuelle und künftige Sätze im Überblick
Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb gehen, gilt noch der aktuelle Satz: Seit dem 1. Februar 2026 beträgt die gesetzliche Einspeisevergütung 7,78 Cent je Kilowattstunde für eine Teileinspeisung und 12,34 Cent je Kilowattstunde für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung. Für größere Dachanlagen gelten gestaffelt niedrigere Sätze.
Zum 1. August greift dann die nächste Absenkung. Nach der gesetzlichen Ein-Prozent-Regel dürften die Sätze für Anlagen bis 10 kWp auf rund 7,70 beziehungsweise 12,22 Cent je Kilowattstunde sinken. Wichtig dabei: Die offizielle Bestätigung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Wer heute schon eine Anlage betreibt, muss sich um diese Änderung nicht kümmern, denn die Absenkung betrifft ausschließlich Anlagen, die ab dem Stichtag neu ans Netz gehen. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren fest.
Negative Strompreise: Keine Vergütung, aber ein Ausgleich
Seit Februar 2025 gilt eine weitere, oft unterschätzte Regel: Seit dem 25. Februar 2025 gelten für Betreiber neuer PV-Anlagen zusätzliche Regeln. Während die Strombörsenpreise negativ sind, gibt es gemäß Solarspitzengesetz keine Einspeisevergütung mehr. Das betrifft vor allem sonnige und windreiche Stunden, in denen mehr Strom erzeugt als benötigt wird.
Für Betroffene ist das jedoch kein endgültiger Verlust: Die nicht vergüteten Zeiträume werden an das Ende der 20-jährigen Förderperiode angehängt. Wie relevant diese Regel inzwischen ist, zeigt ein Blick auf die Statistik: Im Jahr 2025 gab es fast 575 Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse.
Wer bereits eine bestehende Anlage betreibt, kann freiwillig zu dieser Neuregelung wechseln. Als Anreiz für den freiwilligen Wechsel zum neuen Vergütungssystem können Betreiber von schon bestehenden Photovoltaikanlagen sogar 0,6 Cent mehr je Kilowattstunde erhalten. Im Gegenzug verzichten sie dann aber auf die Vergütung während negativer Preisphasen. Ob sich dieser Tausch lohnt, hängt stark von der individuellen Eigenverbrauchsquote ab und sollte im Zweifel mit einer neutralen Energieberatung durchgerechnet werden.
Technische Voraussetzungen nicht vergessen
Parallel zur Vergütungsfrage gilt seit Februar 2025 eine technische Anforderung, die bei der Anlagenplanung leicht übersehen wird: Seit dem 25. Februar 2025 ist gesetzlich geregelt, dass neue PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) nur maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Diese Maßnahme soll das Stromnetz stabilisieren. Sie gilt so lange, bis ein Smart Meter und eine Steuerbox im Haus installiert sind, die Netzbetreibern bei Überlastung eine Fernsteuerung ermöglichen.
Wer eine neue Anlage plant, sollte diesen Punkt frühzeitig mit dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber klären, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können.
Blick nach vorn: Reformentwurf für 2027
Über die reguläre Halbjahres-Degression hinaus wird derzeit über eine deutlich weitreichendere Änderung diskutiert. Im Februar 2026 wurde ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums öffentlich, der die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt zum 1. Januar 2027 streichen soll. An ihre Stelle träte die Direktvermarktung: Der Strom würde dann an der Börse vermarktet, statt zu einem festen Satz vergütet zu werden.
Für Betroffene ist wichtig: Die Abschaffung ab 2027 ist bislang nicht beschlossen. Es handelt sich also um einen Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren, dessen endgültige Ausgestaltung noch offen ist.
Für bereits bestehende und für 2026 in Betrieb genommene Anlagen ändert sich dadurch nichts an der Planungssicherheit: Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung ist für volle 20 Jahre garantiert, zuzüglich des Restjahres der Inbetriebnahme. Wer seine Anlage 2026 ans Netz bringt, sichert sich die dann geltenden Sätze bis Ende 2046 – auch dann, wenn die Vergütung für Neuanlagen ab 2027 tatsächlich abgeschafft werden sollte.
Was das für die Planung bedeutet
Für alle, die aktuell eine PV-Anlage planen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Zahlen: Die halbjährliche Absenkung um ein Prozent verändert die Wirtschaftlichkeit einer Anlage nur geringfügig. Deutlich relevanter sind die Regeln zu negativen Strompreisen und zur Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter, da sie die tatsächlich erzielbaren Erträge stärker beeinflussen können als der nominale Vergütungssatz. Wer Klarheit über die für den eigenen Fall geltenden Regelungen und Fristen benötigt, sollte sich an die Bundesnetzagentur, den zuständigen Netzbetreiber oder eine unabhängige Energieberatung wenden.
Quellen
Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 15. Juli 2026. Zurück zum Ratgeber
