Ratgeber · Förderung · Stand 15. Juli 2026
KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026: Die neuen Regeln ab 21. Juli
Zum 21. Juli 2026 ändert die KfW die Heizungsförderung grundlegend. Die gute Nachricht: Bis zu 80 % Zuschuss sind weiterhin möglich — für manche Haushalte sogar mehr als bisher. Die schlechte: Einzelne Boni entfallen oder sinken. Hier sind alle neuen Regeln, ohne Amtsdeutsch.
Was sich ab 21. Juli 2026 ändert
| Baustein | Bisher (Alt-Recht) | Neu ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Effizienzbonus (z. B. R290) | 5 % | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, ab Feb. 2027 sinkend |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 € zvE) | gestaffelt 40 / 30 / 10 % |
| Familienzuschlag | — | 10.000 € Einkommens-Freibetrag |
| Maximale Förderquote | 70 % | 80 % |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € |
Die Bausteine im Detail
Grundförderung — 30 %. Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut: Selbstnutzer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften.
Klimageschwindigkeitsbonus — 16 %. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen (Öl, Kohle und Nachtspeicher unabhängig vom Alter, Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren). Wichtig: Der Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte — wer wechseln will, sollte nicht Jahre warten.
Einkommensbonus — 40, 30 oder 10 %. Neu gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE): 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Nachgewiesen wird über die Einkommensteuerbescheide.
Neu: der Familienzuschlag. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen 10.000 € von ihrem zvE abziehen, bevor die Stufe bestimmt wird. Eine Familie mit 45.000 € zvE rutscht so auf 35.000 € — und bekommt 30 % Einkommensbonus statt 10 %.
Der Deckel: 80 %. Alle Bausteine zusammen sind bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus maximal 28.000 € — die Höchstförderung liegt damit bei 22.400 €.
Was wegfällt: Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird gestrichen. Geräte mit R290 — wie die BOSCH Compress-Reihe, die wir verbauen — bleiben technisch die richtige Wahl, bringen aber keinen Extra-Zuschuss mehr.
Drei Rechenbeispiele
Einfamilienhaus, Angebotssumme 40.000 € brutto, alte Ölheizung wird ersetzt, selbst bewohnt. Förderfähig sind 28.000 €:
Haushalt mit 60.000 € zvE, keine Kinder
30 % Grund + 16 % Klima = 46 %
12.880 € Zuschuss
Familie mit 45.000 € zvE, zwei Kinder (zählt als 35.000 €)
30 % + 16 % + 30 % Einkommensbonus = 76 %
21.280 € Zuschuss
Haushalt mit 28.000 € zvE
30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 %
22.400 € Zuschuss
Wer sollte was tun?
Familien und Haushalte bis 50.000 € zvE fahren mit dem neuen Recht besser — der gestaffelte Einkommensbonus und der Familienzuschlag bringen teils mehrere tausend Euro mehr als bisher.
Haushalte über 50.000 € zvE ohne Kinder verlieren gegenüber dem Alt-Recht rund 3.600 € (46 % statt 55 % Förderquote). Das Alt-Recht gilt nur noch für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger Bestätigung zum Antrag eingereicht wurden.
Ab 2027 zusätzlich relevant: Die KfW plant, Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung nur noch mit 15 % Grundförderung zu bezuschussen. Geräte aus EU-Fertigung — wie die von uns verbauten BOSCH Compress — behalten die vollen 30 %.
Der Antragsweg — und wer sich darum kümmert
Der Antrag läuft über das KfW-Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; Grundlage ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Für den Einkommensbonus braucht es die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Klingt nach Papierkram? Ist es auch — deshalb begleiten wir unsere Kunden bei SONNCO durch den kompletten Antragsprozess: von der Förderprognose im Angebot bis zur Auszahlung.
Kostenfrei & unverbindlich
Was bekommen Sie an Förderung?
Wir rechnen Ihnen Ihre persönliche Förderung vor der Beauftragung durch — mit Festpreisangebot für die passende Wärmepumpe.
Quellen: KfW-Merkblatt 458, BEG-EM-Richtlinie, KfW-Mitteilung zu den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Förderbedingungen der KfW. Zurück zum Ratgeber
