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Ratgeber · Förderung · Aktualisiert 28. August 2026

KfW-Förderung Wärmepumpe 2026: 30 % Grundförderung plus Einkommensbonus

Seit dem 21. Juli 2026 gilt für die Heizungsförderung neues Recht. Die kurze Antwort: Die 30 % Grundförderung bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude einbaut. Alles darüber hängt an zwei Fragen — ob Sie eine alte Heizung ersetzen und wie hoch Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist. Hier sind alle Sätze, Stufen und Deckel, ohne Amtsdeutsch.

Was sich ab 21. Juli 2026 ändert

BausteinBisher (Alt-Recht)Neu ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Effizienzbonus (z. B. R290)5 %entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, ab Feb. 2027 sinkend
Einkommensbonus30 % (bis 40.000 € zvE)gestaffelt 40 / 30 / 10 %
Familienzuschlag10.000 € Einkommens-Freibetrag
Maximale Förderquote (Deckel)70 %80 % nur bis 30.000 € zvE, sonst 70 %
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €

Die Bausteine im Detail

Grundförderung — 30 %. Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut: Selbstnutzer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften. Eine Bedingung gilt aber für alle — es muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten gibt es keinen Zuschuss, sondern nur die zinsverbilligten Kredite für klimafreundlichen Neubau.

Klimageschwindigkeitsbonus — 16 %. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen (Öl, Kohle und Nachtspeicher unabhängig vom Alter, Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren). Wichtig: Der Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte — wer wechseln will, sollte nicht Jahre warten.

Einkommensbonus — 40, 30 oder 10 %. Neu gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Weil daran für die meisten Haushalte der größte Betrag hängt, steht er im nächsten Abschnitt im Detail.

Der Deckel: 80 % — aber nicht für jeden. Alle Bausteine zusammen sind gedeckelt, und der Deckel ist gestuft: 80 % gilt nur für Haushalte, deren anrechenbares zvE höchstens 30.000 € beträgt. Alle anderen werden bei 70 % gekappt. Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus maximal 28.000 € — die Höchstförderung liegt damit bei 22.400 €, im 70-%-Fall bei 19.600 €.

Was wegfällt: Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird gestrichen. Geräte mit R290 — wie die BOSCH Compress-Reihe, die wir verbauen — bleiben technisch die richtige Wahl, bringen aber keinen Extra-Zuschuss mehr.

Der Einkommensbonus 2026: wer ihn bekommt und wie viel

Den Einkommensbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer. Maßgeblich ist nicht das Brutto, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) — der Wert aus dem Einkommensteuerbescheid, gemittelt über das zweite und dritte Kalenderjahr vor der Antragstellung. Eine Lohnsteuerbescheinigung genügt nicht.

Anrechenbares zvEEinkommensbonusDeckel gesamt
bis 30.000 €40 %80 %
bis 40.000 €30 %70 %
bis 50.000 €10 %70 %
über 50.000 €kein Bonus70 %

Der Familienzuschlag geht dem voraus. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind ziehen vom zvE einmalig 10.000 € ab, bevor die Stufe bestimmt wird — einmalig, nicht je Kind. Eine Familie mit 45.000 € zvE wird damit wie ein Haushalt mit 35.000 € behandelt und bekommt 30 % statt 10 %.

Der häufigste Rechenfehler: Grundförderung plus Klimabonus plus 30 % Einkommensbonus ergeben rechnerisch 76 % — ausgezahlt werden aber 70 %, weil der höhere Deckel erst ab der untersten Einkommensstufe greift. Wer mit 76 % kalkuliert, hat bei 28.000 € förderfähigen Kosten 1.680 € zu viel angesetzt.

Drei Rechenbeispiele

Einfamilienhaus, Angebotssumme 40.000 € brutto, alte Ölheizung wird ersetzt, selbst bewohnt. Förderfähig sind 28.000 €:

Haushalt mit 60.000 € zvE, keine Kinder

30 % Grund + 16 % Klima = 46 %

12.880 € Zuschuss

Familie mit 45.000 € zvE, zwei Kinder (zählt als 35.000 €)

30 % + 16 % + 30 % Einkommensbonus = 76 % → gedeckelt auf 70 %

19.600 € Zuschuss

Haushalt mit 28.000 € zvE

30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 %

22.400 € Zuschuss

Wer gewinnt, wer verliert gegenüber dem Alt-Recht?

Besser dran: Haushalte, deren anrechenbares zvE unter 30.000 € liegt — sie erreichen als Einzige den 80-%-Deckel und bekommen rund 1.400 € mehr als bisher. Ebenfalls im Plus: Familien, deren zvE über 40.000 € liegt und die erst durch den 10.000-€-Familienzuschlag in eine Bonusstufe rutschen; im Beispiel oben sind das gut 3.000 € Unterschied.

Schlechter dran: Haushalte über 50.000 € zvE ohne Kinder verlieren rund 3.600 € (46 % statt 55 % Förderquote). Und ein Fall, der leicht übersehen wird: Wer schon im Alt-Recht 70 % bekam, bekommt sie jetzt auf 28.000 € statt auf 30.000 € förderfähige Kosten — 1.400 € weniger, bei gleicher Quote. Das Alt-Recht gilt ohnehin nur noch für Anträge, für die bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag vorlag.

Ab 2027 zusätzlich relevant: Die KfW plant, Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung nur noch mit 15 % Grundförderung zu bezuschussen. Geräte aus EU-Fertigung — wie die von uns verbauten BOSCH Compress — behalten die vollen 30 %.

Der Antragsweg — und wer sich darum kümmert

Der Antrag läuft über das KfW-Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; Grundlage ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Für den Einkommensbonus braucht es die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Klingt nach Papierkram? Ist es auch — deshalb begleiten wir unsere Kunden bei SONNCO durch den kompletten Antragsprozess: von der Förderprognose im Angebot bis zur Auszahlung.

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Was bekommen Sie an Förderung?

Wir rechnen Ihnen Ihre persönliche Förderung vor der Beauftragung durch — mit Festpreisangebot für die passende Wärmepumpe.

Quellen: KfW-Merkblatt 458, BEG-EM-Richtlinie, KfW-Mitteilung zu den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Förderbedingungen der KfW. Zurück zum Ratgeber