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Ratgeber · Förderung · Stand 15. Juli 2026

KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026: Die neuen Regeln ab 21. Juli

Zum 21. Juli 2026 ändert die KfW die Heizungsförderung grundlegend. Die gute Nachricht: Bis zu 80 % Zuschuss sind weiterhin möglich — für manche Haushalte sogar mehr als bisher. Die schlechte: Einzelne Boni entfallen oder sinken. Hier sind alle neuen Regeln, ohne Amtsdeutsch.

Was sich ab 21. Juli 2026 ändert

BausteinBisher (Alt-Recht)Neu ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Effizienzbonus (z. B. R290)5 %entfällt
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, ab Feb. 2027 sinkend
Einkommensbonus30 % (bis 40.000 € zvE)gestaffelt 40 / 30 / 10 %
Familienzuschlag10.000 € Einkommens-Freibetrag
Maximale Förderquote70 %80 %
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €

Die Bausteine im Detail

Grundförderung — 30 %. Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut: Selbstnutzer, Vermieter, Eigentümergemeinschaften.

Klimageschwindigkeitsbonus — 16 %. Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen (Öl, Kohle und Nachtspeicher unabhängig vom Alter, Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren). Wichtig: Der Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte — wer wechseln will, sollte nicht Jahre warten.

Einkommensbonus — 40, 30 oder 10 %. Neu gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE): 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Nachgewiesen wird über die Einkommensteuerbescheide.

Neu: der Familienzuschlag. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen 10.000 € von ihrem zvE abziehen, bevor die Stufe bestimmt wird. Eine Familie mit 45.000 € zvE rutscht so auf 35.000 € — und bekommt 30 % Einkommensbonus statt 10 %.

Der Deckel: 80 %. Alle Bausteine zusammen sind bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Förderfähig sind bei einem Einfamilienhaus maximal 28.000 € — die Höchstförderung liegt damit bei 22.400 €.

Was wegfällt: Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wird gestrichen. Geräte mit R290 — wie die BOSCH Compress-Reihe, die wir verbauen — bleiben technisch die richtige Wahl, bringen aber keinen Extra-Zuschuss mehr.

Drei Rechenbeispiele

Einfamilienhaus, Angebotssumme 40.000 € brutto, alte Ölheizung wird ersetzt, selbst bewohnt. Förderfähig sind 28.000 €:

Haushalt mit 60.000 € zvE, keine Kinder

30 % Grund + 16 % Klima = 46 %

12.880 € Zuschuss

Familie mit 45.000 € zvE, zwei Kinder (zählt als 35.000 €)

30 % + 16 % + 30 % Einkommensbonus = 76 %

21.280 € Zuschuss

Haushalt mit 28.000 € zvE

30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 %

22.400 € Zuschuss

Wer sollte was tun?

Familien und Haushalte bis 50.000 € zvE fahren mit dem neuen Recht besser — der gestaffelte Einkommensbonus und der Familienzuschlag bringen teils mehrere tausend Euro mehr als bisher.

Haushalte über 50.000 € zvE ohne Kinder verlieren gegenüber dem Alt-Recht rund 3.600 € (46 % statt 55 % Förderquote). Das Alt-Recht gilt nur noch für Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 mit gültiger Bestätigung zum Antrag eingereicht wurden.

Ab 2027 zusätzlich relevant: Die KfW plant, Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung nur noch mit 15 % Grundförderung zu bezuschussen. Geräte aus EU-Fertigung — wie die von uns verbauten BOSCH Compress — behalten die vollen 30 %.

Der Antragsweg — und wer sich darum kümmert

Der Antrag läuft über das KfW-Portal und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; Grundlage ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Für den Einkommensbonus braucht es die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Klingt nach Papierkram? Ist es auch — deshalb begleiten wir unsere Kunden bei SONNCO durch den kompletten Antragsprozess: von der Förderprognose im Angebot bis zur Auszahlung.

Kostenfrei & unverbindlich

Was bekommen Sie an Förderung?

Wir rechnen Ihnen Ihre persönliche Förderung vor der Beauftragung durch — mit Festpreisangebot für die passende Wärmepumpe.

Quellen: KfW-Merkblatt 458, BEG-EM-Richtlinie, KfW-Mitteilung zu den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Förderbedingungen der KfW. Zurück zum Ratgeber