SONNCO.

Ratgeber · Aktuelles · 5. Oktober 2026

Wärmepumpe 2026: Wie viel Zuschuss ist maximal drin?

Seit dem 21. Juli 2026 sind für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus maximal 22.400 Euro KfW-Zuschuss möglich – das ist der Höchstbetrag für die unterste Einkommensstufe. Wer diese Stufe nicht erreicht, kommt auf höchstens 19.600 Euro, weil die Gesamtförderung grundsätzlich bei 70 statt 80 Prozent gedeckelt ist.

Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW den Heizungstausch über den Zuschuss 458 nur noch mit drei statt vier Komponenten: Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus. Der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten – 80 Prozent gibt es nur in einem einzigen Fall: wenn der Einkommens-Bonus greift und das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt. In allen anderen Konstellationen ist bei 70 Prozent Schluss, auch wenn sich Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus rechnerisch höher addieren würden.

Die drei Bausteine im Überblick

  • Grundförderung: Sie steht grundsätzlich jedem Eigentümer zu, der eine förderfähige Heizung einbaut – unabhängig von Einkommen oder Austauschdatum der alten Heizung.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Er kommt hinzu, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) vorzeitig gegen eine förderfähige Heizung getauscht wird.
  • Einkommens-Bonus: Er steht selbstnutzenden Eigentümern zu, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid eine festgelegte Grenze nicht überschreitet.

Diese drei Prozentsätze werden addiert, die Summe wird jedoch grundsätzlich bei 70 Prozent gekappt – mit der genannten Ausnahme bei besonders niedrigem Einkommen, bei der 80 Prozent erreichbar sind.

Förderfähige Höchstkosten

Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag, sondern auf einen gedeckelten Betrag der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus liegt dieser Höchstbetrag bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Kosten darüber hinaus sind nicht förderfähig, auch wenn der Umbau teurer ausfällt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelt niedrigere Höchstbeträge je weiterer Wohneinheit.

Rechenbeispiel: So kommt der Höchstbetrag zustande

Bei förderfähigen Höchstkosten von 30.000 Euro und einem Fördersatz von 70 Prozent ergeben sich 21.000 Euro Zuschuss. Bei einem Fördersatz von 80 Prozent – also wenn der Einkommens-Bonus greift und das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 40.000 Euro liegt – ergeben sich 24.000 Euro.

Wichtig: Diese Beträge gelten nur, wenn die förderfähigen Kosten tatsächlich die volle Höchstgrenze von 30.000 Euro ausschöpfen. Liegen die förderfähigen Kosten darunter, sinkt der Zuschuss entsprechend anteilig. Der in der Recherche genannte Höchstbetrag von 22.400 Euro bzw. 19.600 Euro für bestimmte Fallkonstellationen hängt von der jeweils zugrunde gelegten Kostenbasis und Bonus-Kombination ab und ist daher nur im konkreten Einzelfall über den KfW-Zuschussrechner oder das aktuelle Merkblatt zu ermitteln.

Was das für Sie bedeutet

Sie haben bereits eine Wärmepumpe eingebaut: Maßgeblich ist, zu welchem Zeitpunkt der Antrag gestellt und die Maßnahme begonnen wurde. Ein nachträglicher Wechsel zwischen alter und neuer Förderstruktur ist nicht ohne Weiteres möglich. Prüfen Sie Ihren Zuwendungsbescheid auf die dort genannten Bonus-Komponenten.

Sie planen den Heizungstausch: Stellen Sie den Förderantrag bei der KfW, bevor Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag unterschreiben. Ein verbreiteter Fehler ist die Vergabe des Auftrags vor Antragstellung – dann entfällt die Förderfähigkeit. Klären Sie vorab mit einer Energieberatung nach Energieeffizienz-Expertenliste, welche Bonus-Komponenten in Ihrem Fall zusammentreffen, und reichen Sie die erforderlichen Einkommensnachweise rechtzeitig ein.

Sie haben kein Vorhaben: Für Sie ändert sich durch diese Regelungen nichts. Eine Förderung wird nur auf Antrag für eine konkrete Maßnahme gewährt.

Häufige Fragen

Bekommt jeder die 30 Prozent Grundförderung für eine Wärmepumpe?

Die Grundförderung steht grundsätzlich allen Eigentümern zu, die eine förderfähige Heizung einbauen, unabhängig vom Einkommen. Ob genau 30 Prozent gelten oder ein anderer Satz, richtet sich nach dem jeweils aktuellen Merkblatt der KfW – prüfen Sie dies vor Antragstellung im Einzelfall.

Wer bekommt den Einkommens-Bonus der KfW?

Der Einkommens-Bonus steht selbstnutzenden Eigentümern zu, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen laut Steuerbescheid eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Für den höchsten Fördersatz von 80 Prozent ist zusätzlich die Grenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen maßgeblich.

Wird die Grundförderung vom Bruttoertrag der Wärmepumpe berechnet?

Nein, die Fördersätze beziehen sich nicht auf einen "Ertrag" der Wärmepumpe, sondern auf die förderfähigen Investitionskosten bis zur jeweiligen Kostenobergrenze, für ein Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro. Kosten oberhalb dieser Grenze bleiben bei der Zuschussberechnung unberücksichtigt.

Welche Steuerbescheide müssen für den Einkommens-Bonus eingereicht werden?

Welche konkreten Nachweise und Steuerbescheide bei der Antragstellung vorzulegen sind, legt die KfW im jeweils aktuellen Merkblatt zum Zuschuss 458 fest. Lassen Sie sich die genauen Anforderungen vor Antragstellung von einer Energieberatung oder direkt anhand des KfW-Merkblatts bestätigen, da sich Vorgaben zu Nachweisfristen ändern können.

*Stand: 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen.*

Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 5. Oktober 2026. Zurück zum Ratgeber