Ratgeber · Aktuelles · 7. September 2026
KfW-Wärmepumpen-Förderung 2026: Wie sich die Boni addieren
Für eine Wärmepumpe sind 2026 maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss drin, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus dabei addieren und wo der Deckel greift, rechnen wir konkret vor.
Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten selbstnutzende Eigentümer als Zuschuss zur neuen Wärmepumpe. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro – oder bis 40.000 Euro mit mindestens einem Kind – kommen auf einen Deckel von 80 Prozent. Die förderfähigen Höchstkosten liegen seit dem 21. Juli 2026 bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Wie diese Werte zusammenspielen, zeigt dieser Artikel.
Die vier Bausteine der Förderung
Die KfW-Heizungsförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren, aber durch einen Höchstsatz begrenzt werden. Grundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der ab 21. Juli 2026 geltenden Fassung. Bereits vor diesem Datum zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten als Zuschuss – unabhängig vom Einkommen, sofern es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt.
Klimageschwindigkeitsbonus: Wer eine alte, noch funktionstüchtige fossile Heizung zügig gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, erhält zusätzlich einen Bonus. Er ist zum 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent gesunken und sinkt laut ADAC ab Februar 2027 alle sechs Monate um jeweils weitere 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus: Gestaffelt nach Haushalts-Jahreseinkommen. Laut KfW-Pressemitteilung zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt: 40 Prozent bis 30.000 Euro Einkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Darüber entfällt der Bonus.
Effizienzbonus: Dieser Zuschlag von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Ebenfalls gestrichen wurde der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.
Wer die einzelnen Prozentsätze addiert, kommt schnell über 70 oder sogar 80 Prozent – genau deshalb greift ein Höchstsatz, der die Summe kappt.
Der gestaffelte Deckel: 70 oder 80 Prozent
Die Verbraucherzentrale beschreibt den Deckel wie folgt:
- 80 Prozent der förderfähigen Kosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro.
- 80 Prozent auch für Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.
- 70 Prozent für alle übrigen selbstnutzenden Eigentümer.
Der oft zitierte Satz von 80 Prozent gilt also nicht automatisch für jeden – er ist an ein niedriges Einkommen oder an ein Einkommen bis 40.000 Euro plus Kind gebunden. Ohne diese Voraussetzung bleibt es bei 70 Prozent, selbst wenn die Einzelboni in der Summe höher ausfallen.
Der Familienzuschlag verschiebt die Einkommensgrenze
Für jedes Kind im Haushalt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht sich die für den Einkommensbonus relevante Bemessungsgrenze laut KfW-Merkblatt pauschal und einmalig um 10.000 Euro – unabhängig davon, wie viele Kinder tatsächlich im Haushalt leben. Das rechnerische Einkommen für die Bonusstufe sinkt dadurch effektiv um 10.000 Euro.
Rechenbeispiel der KfW
Eine Familie mit mindestens einem Kind hat ein zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Durch den Familienzuschlag von 10.000 Euro reduziert sich das für den Bonus relevante Einkommen auf 30.000 Euro. Damit kann die Familie den Einkommensbonus für die Stufe bis 30.000 Euro beantragen, zusammen mit der Grundförderung ergibt sich in der Summe der 40-Prozent-Einkommensbonus. Da die Familie zugleich die Bedingung "Einkommen bis 40.000 Euro mit Kind" für den 80-Prozent-Deckel erfüllt, greift dieser Höchstsatz. Bei förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit ergibt sich laut KfW-Pressemitteilung eine maximale Förderung von 22.400 Euro (80 Prozent von 28.000 Euro).
Ein Haushalt ohne Kind und mit einem Einkommen von 55.000 Euro erhält dagegen keinen Einkommensbonus mehr. Bleibt nur die Grundförderung von 30 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt bei 70 Prozent.
Grundlage für die Einkommensprüfung
Für das Jahr 2026 wird laut Merkblatt der Durchschnitt der Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 gebildet. Nachgewiesen wird dies ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamts.
Was das für Sie bedeutet
Sie planen eine Wärmepumpe: Klären Sie vor Vertragsschluss, welcher Deckel für Sie gilt – 70 oder 80 Prozent – und ob der Familienzuschlag Ihre Einkommensstufe verändert. Die Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024 sollten Sie bereithalten. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe an den Fachbetrieb gestellt werden, sonst entfällt die Förderung für das gesamte Vorhaben.
Sie haben bereits eine Zusage vor dem 21. Juli 2026 erhalten: Die neuen, niedrigeren Bonushöhen betreffen Sie nicht. Ihre bisherige Zusage bleibt bestehen.
Sie haben aktuell kein Vorhaben: Für Sie ändert sich zunächst nichts. Beobachten Sie die weiter sinkenden Boni, falls Sie einen Heizungstausch für die kommenden Jahre erwägen, da der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten weiter absinken.
Für die individuelle Einordnung, welche Kombination aus Boni und Deckel in Ihrem Fall zutrifft, empfiehlt sich eine Energieberatung nach der Energieeffizienz-Expertenliste. Steuerliche Fragen zur Einkommensermittlung klärt eine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Bekommt jeder die 30 Prozent Grundförderung für die Wärmepumpe?
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten steht laut KfW-Merkblatt und ADAC allen selbstnutzenden Eigentümern zu, unabhängig vom Haushaltseinkommen. Zusätzliche Boni wie der Einkommensbonus kommen nur unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen hinzu.
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026 genau?
Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt seit dem 21. Juli 2026 bei 16 Prozent, nachdem er zuvor 20 Prozent betrug. Ab Februar 2027 sinkt er laut ADAC alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.
Wird die Förderung vom Bruttoertrag der Wärmepumpe berechnet?
Nein, die Prozentsätze der Förderung beziehen sich nicht auf einen Ertrag der Wärmepumpe, sondern auf die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme, also im Wesentlichen die Investitions- und Einbaukosten bis zur jeweils geltenden Höchstgrenze von derzeit 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
*Stand: 7. September 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelungen.*
Quellen
Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 7. September 2026. Zurück zum Ratgeber
